Gefährdung des Sonderausgabenabzugs für Versorgungsleistungen aufgrund unentgeltlicher Übertragung von Vermögen
Die Anerkennung von Versorgungsleistungen als abzugsfähige Sonderausgaben beruht auf dem Gedanken, dass sich der Vermögensübergeber Erträge seines Vermögens in Gestalt der Versorgungsleistungen vorbehält. Sie sind zukünftig vom Vermögensübernehmer zu erwirtschaften. Wird vom Vermögensübernehmer das derart belastete Vermögen veräußert und soll trotzdem der Sonderausgabenabzug erhalten bleiben, ist der erzielte Nettoerlös in ein anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen…