201105.31
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EuGH hat über Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung zu entscheiden

Anleger könnten demnächst einen Rückforderungsanspruch gegen ihre Bank haben, wenn ihnen für die Verwaltung ihrer Wertpapiere Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde. Grund ist eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser muss auf Anfrage des Bundesfinanzhofs entscheiden, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten (sog. individuelle Portfolioverwaltung), für diese Leistungen Umsatzsteuer zahlen müssen.

Die Finanzverwaltung bejaht dies, so dass der Vermögensverwalter seine Leistung gegenüber dem Anleger mit 19 % zu versteuern hat. Der Bundesfinanzhof ist demgegenüber in einem Einzelfall von der Steuerfreiheit derartiger Leistungen ausgegangen. Die Finanzverwaltung ignoriert dieses Urteil.

(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)

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