Änderung eines Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit
Oftmals kann für den Steuerbürger eine Vorschrift in der Abgabenordnung ein Rettungsanker sein, wenn der Steuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist. Nach dieser Vorschrift können Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Eingabefehler des Finanzamts) jederzeit berichtigt werden. Jederzeit bedeutet allerdings, dass dies nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich ist. Allerdings kann auch…