Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zu 100 % einkommensteuerpflichtig
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem sog. Besteuerungsanteil besteuert. Jedem Renteneintrittsjahrgang wird ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen. Entscheidend für den jeweiligen Besteuerungsanteil ist der Zeitpunkt des Renteneintritts. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und andere Leistungen aus der sog. Basisversorgung…