Langjähriger Leerstand von Wohnungen: Nachweis der Vermietungsabsicht
Grundsätzlich ist für jedes Vermietungsobjekt einzeln zu prüfen, ob bei der Vermietung einer Immobilie eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Der Bundesfinanzhof hat jetzt in mehreren Urteilen klar gestellt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit auch bei langjährigem Leerstand von Wohnimmobilien Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden können: · Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leer stehende Wohnung…