Berufsübliche Einnahmen für eine mehrjährige Tätigkeit rechtfertigen auch bei zusammengeballtem Zufluss keine Tarifermäßigung
Einem Rechtsanwalt flossen in einem Jahr Einnahmen aus der mehrjährigen beruflichen Tätigkeit für einen Mandanten zu. Durch den geballten Zufluss erhöhten sich seine Einkünfte des entsprechenden Jahres um ein Vielfaches gegenüber den übrigen Jahren. Aus diesem Grund beantragte er die besondere Versteuerung für außerordentliche Einkünfte. Der Antrag hatte weder beim Finanzamt noch beim Bundesfinanzhof Erfolg….