Zinsen auf nachträgliche Anschaffungskosten einer aufgegebenen GmbH-Beteiligung als Werbungskosten
Ab dem Veranlagungszeitraum 1999 sind nachträgliche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung von Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig. Das gilt auch für Schuldzinsen einer vor dem Veranlagungszeitraum 1999 veräußerten oder aufgegebenen wesentlichen Beteiligung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Darlehen, für die Zinsen geltend gemacht werden, nicht durch den Veräußerungserlös oder die Verwertung…