Anfall von Grunderwerbsteuer bei Übertragung einer Beteiligung auf Treuhänder und Ehegatten
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, kann durch Gesellschafterwechsel Grunderwerbsteuer anfallen. Und zwar dann, wenn innerhalb von fünf Jahren 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Maßgebend ist dabei die zivilrechtliche Stellung als Gesellschafter. Darum ist es für den Anfall von Grunderwerbsteuer auch unerheblich, wenn der neue Gesellschafter die Beteiligung nur…