201305.09
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Anfall von Grunderwerbsteuer bei Übertragung einer Beteiligung auf Treuhänder und Ehegatten

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, kann durch Gesellschafterwechsel Grunderwerbsteuer anfallen. Und zwar dann, wenn innerhalb von fünf Jahren 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Maßgebend ist dabei die zivilrechtliche Stellung als Gesellschafter. Darum ist es für den Anfall von Grunderwerbsteuer auch unerheblich, wenn der neue Gesellschafter die Beteiligung nur als Treuhänder für den früheren Gesellschafter (Treugeber) hält. Der Gesellschafterwechsel ist auch dann bei der Ermittlung der 95 %-Grenze mitzuzählen, wenn die Gesellschaftsbeteiligung auf einen Ehegatten übertragen wird. Allerdings wird aufgrund der Ehe die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils des Ehegatten am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft nicht erhoben.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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