Deutsche ErbSt-Freibeträge europarechtswidrig
Für die persönliche Steuerpflicht nach § 2 ErbStG unbeschränkt oder beschränkt kommt es darauf an, ob der Erblasser/Schenker oder zumindest der Erwerber Inländer sind. Leben sowohl Geber als auch Erwerber im Ausland, gilt (mit Ausnahmen) die sogenannte beschränkte Steuerpflicht. Dies hat zur Konsequenz, dass nur das inländische Vermögen der Besteuerung unterliegt. In einem solchen Fall gewährt…