Steuersätze und Freibeträge
Den relativ großzügig erhöhten Freibeträgen stehen ebenfalls beachtlich erhöhte Steuersätze gegenüber. Erwerber Neues Recht Altes Recht Ehegatten 500.000 € 307.000 € Kinder 400.000 € 205.000 € Weitere Abkömmlinge, z. B. Enkel 200.000 € 51.200 € Übrige Erwerber Steuerklasse I 100.000 € 51.200 € Erwerber Steuerklasse II 20.000 € 10.300 € Erwerber Steuerklasse III 20.000 € 5.200 € Eingetragene Lebenspartner III 500.000 € 5.200 € Die neuen Steuersätze lauten wie folgt: Wert des steuerpflichtigen…