201010.15
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Weiteres Bundesland erhöht Steuersatz für Grunderwerbsteuer

in Steuern

Nachdem bereits drei Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz erhöht haben, plant nun auch das Land Brandenburg eine Erhöhung zum 1.1.2011 auf 5%.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Mit dem Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer werden Mehreinnahmen generiert. Zu diesem Zweck soll der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer in Brandenburg von 3,5% auf 5% der Bemessungsgrundlage angehoben werden. Hierdurch werden für 2011 Mehreinnahmen von 37,5 Mio. Euro erwartet, von denen nach Abzug des über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zufließenden Anteils (20%) 30 Mio. Euro im Land verbleiben. Der erhöhte Steuersatz soll auf alle Rechtsvorgänge anzuwenden sein, die ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes verwirklicht werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2011 in Kraft treten. Auf zuvor verwirklichte Rechtsvorgänge ist weiterhin der bisherige Steuersatz von 3,5% anzuwenden. Ein Rechtsvorgang ist verwirklicht, wenn die Beteiligten im Verhältnis zueinander durch rechtsgeschäftlich wirksame Willenserklärungen gebunden sind.

Hintergrund: Der Grunderwerbsteuersatz beträgt grds. 3,5% (§ 11 GrEStG). Ab dem 1.9.2006 haben die Bundesländer gem. Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG jedoch die Befugnis erhalten, die Höhe des Steuersatzes selbst zu bestimmen. Von dieser Möglichkeit haben bereits drei Länder Gebrauch gemacht und den Steuersatz angehoben. Einen abweichenden Steuersatz erheben derzeit
Berlin mit 4,5% (seit dem 1.1.2007)
Hamburg mit 4,5% (seit dem 1.1.2009).
Sachsen-Anhalt mit 4,5% (seit dem 1.3.2010).

Hinweis: Auch in Bremen soll der Grunderwerbsteuersatz spätestens zum 1.1.2011 auf 4,5% erhöht werden. Neben Bremen und Brandenburg planen zwei weitere Bundesländer, Niedersachsen und das Saarland, die Grunderwerbsteuer ab 2011 zu erhöhen. Als fünftes Bundesland will schließlich Schleswig-Holstein 2013 nachziehen. Im Saarland soll die Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 4% steigen, in Niedersachsen auf 4,5%. Wer ein Haus oder eine Wohnung im Wert von 200.000 € erwirbt, muss in Niedersachsen künftig statt bisher 7.000 Euro 9.000 Euro bezahlen. Ab 2013 plant Schleswig-Holstein sogar den Steuersatz auf den Rekordsatz von 5%, der auch in Brandenburg vorgesehen ist, anzuheben.

Quellen: LT-Drucks. Brandenburg 5/1976 und Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) online

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