Urteile des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten (BMF)
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können. Das BMF prüft nunmehr nach eigenen Angaben die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Eckpunkte, die der BFH in seinem Urteil vorgegeben hat.
Hintergrund: In den entschiedenen Fällen hatten die Steuerpflichtigen versucht, Aufwendungen für ihre Berufsausbildung beziehungsweise ihr Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen. Sie beantragten beim Finanzamt jeweils eine entsprechende Verlustfeststellung. Die Steuerverwaltung lehnte diese Anträge unter Hinweis auf die seit 2004 geltende Regelung des § 12 Nr. 5 EStG ab, nach der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht geltend gemacht werden können, soweit sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstanden sind. Nachdem die Finanzgerichte die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bestätigt hatten, legten die betroffenen Steuerpflichtigen beim BFH Revision ein. In den Revisionsverfahren hat der BFH nun geurteilt, dass die Finanzgerichte unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassung neu zu entscheiden haben. Das heißt konkret, dass die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen müssen, ob und welche Aufwendungen der Kläger jeweils nach den geltenden Grundsätzen zum Werbungskostenabzug steuerlich absetzbar sein können.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) prüft nunmehr die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Eckpunkte, die der BFH in seinem Urteil vorgegeben hat. So hat der BFH insbesondere klargestellt, dass nach derzeit geltender Rechtslage beruflich veranlasste Aufwendungen dem Grunde nach vorweggenommene Werbungskosten sind. Ein solcher Veranlassungszusammenhang sei regelmäßig gegeben, wenn die erstmalige Berufsausbildung Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist.
Hinweis: Laut einem Vorabbericht des Magazins „Der Spiegel“ vom Sonntag rechnet das BMF mit Steuerausfällen in Höhe von rund einer Milliarde Euro wegen der neuen Rechtsprechung des BFH. Man werde den Richterspruch daher sehr restriktiv auslegen, um den Schaden für die öffentlichen Kassen in engen Grenzen zu halten, hieß es laut dem Vorabbericht aus dem Ministerium.
Quellen: BMF online und dapd