E-Bilanz – Ergebnisse der Verbändeanhörung vom 16.8.2011
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert auf seinen Internetseiten über die Ergebnisse der Verbändeanhörung zur E-Bilanz.
Hintergrund: Nach der Verschiebung der E-Bilanz auf das Jahr 2012 haben einige freiwillige Unternehmen eine Testphase durchlaufen, um das Verfahren und den amtlich vorgeschriebenen Datensatz zu erproben und zu optimieren. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen nun in die Überarbeitung des Anwendungsschreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie eingehen. Am 16.8.2011 fand im BMF hierzu eine Verbändeanhörung statt.
Hierzu führt die WPK weiter aus: Das BMF beabsichtigt für 2012 eine sogenannte Nichtbeanstandungsregel einzuführen, die es dem Steuerpflichtigen für das Erstjahr freistellt, ob er seine Bilanz und GuV in elektronischer Form oder nach wie vor in Papierform bei der Finanzverwaltung einreicht. Zudem sei eine ganze Reihe von Vereinfachungen in Form von zusätzliche Auffangpositionen und Streichung von Mussfeldeigenschaften vorgesehen. Des Weiteren soll die Befüllung von Mussfeldern mit so genannten NIL-Werten („Leerwerten“) erleichtert werden, um Eingriffe in das Buchungsverhalten der Steuerpflichtigen zu vermeiden. Von Seiten der Verbände wurde insbesondere kritisiert, dass
- die elektronische Datenübermittlung in bestimmten (einmaligen) Fällen (z.B. Betriebsaufgabe, Umwandlungsfälle) kaum handhabbar sei;
- einzelne Formulierungen in den Schreiben derzeit missverständlich seinen und einer Überarbeitung bedürfen bzw. generell zu verschiedenen Punkten zusätzliche Erläuterungen erforderlich seien;
- ein manuelles Erfassungstool für die vereinfachte Datenübermittlung unerlässlich sei, um die Anschaffung teurer Software zur Datenübermittlung gerade bei Kleinstunternehmen zu vermeiden.
Weiteres Vorgehen: Das BMF zeigte sich den Verbandsanregungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen und erklärte, dass es diese einer genauen Prüfung unterziehen werde. Die Sorge vor einem Scheitern der E-Bilanz, wie aktuell bei dem IT-Großprojekt „ELENA“ zu beobachten, hat sicherlich mit dazu beigetragen, dass die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen eine ganze Reihe von Erleichterungen zugesteht. Dies zumal aus der Pilotphase die Erkenntnis gezogen werden kann, dass die tatsächlichen Kosten die ursprünglich von der Bundesregierung geschätzten Umstellungskosten von 500.000 € (rund 0,37 € pro Unternehmen) für alle betroffenen Unternehmen in Deutschland um ein Vielfaches überschreiten dürften und auch von Bürokratieabbau – zumindest auf Seiten der Unternehmen – vorerst nicht viel zu spüren sein wird. Zum weiteren Vorgehen führte das BMF aus, dass mit dem finalen Anwendungsschreiben zu § 5b EStG sowie den finalen Taxonomien Ende September 2011 zu rechnen sei.
Quelle: WPK online