201008.27
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Mieter haftet für die von Umzugshelfern verursachten Schäden

Nimmt ein Mieter beim Einzug in eine Mietwohnung die Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er für die von diesen Personen schuldhaft verursachten Schäden.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Gummersbach sind Umzugshelfer Erfüllungsgehilfen des Mieters, für deren Fehlverhalten er einzutreten hat. Aus dem Mietvertrag trifft den Mieter die Nebenpflicht, beim Einzug in das Gebäude keine Beschädigungen zu verursachen. Kommt es dennoch zu Beschädigungen an der Mietsache, haftet der Mieter für die verursachten Schäden. Es bleibt diesem jedoch unbenommen, bei den Helfern Regress zu nehmen.

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