Offenlegung | Zurückhaltung bei den Unternehmen
Bei der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zeigen sich die Unternehmen zurückhaltend. So haben im ersten Halbjahr 2010 erst ca. 71.000 Unternehmen und damit weniger als 10 % aller veröffentlichungspflichtigen Unternehmen in Deutschland ihre Jahresabschlüsse für 2009 vorgelegt. Dies sind Ergebnisse einer Untersuchung des Wirtschaftsinformationsdienstes D&B Deutschland.
Vor allem Kreditinstitute nutzen die Analyse von Jahresabschlüssen als Teil des Prüfverfahrens zur Kreditwürdigkeit von Geschäftskunden. Durch das Kreditwesengesetz sind sie ab einer bestimmten Kredithöhe sogar dazu verpflichtet (§ 18 KWG: Kredite ab 750 T€). Bilanzratings dienen den Finanzinstituten weiterhin zur Limitgenerierung und sind durch die Regelungen von Basel II in der Regel auch Bestandteil der Berechnung ihrer Standardrisikokosten bei der Vergabe oder Absicherung von Krediten. Unternehmen befürchten, dass sich nun die krisenbedingt schlechteren Jahresabschlusszahlen von 2009 negativ auf die Einschätzung ihrer Kreditwürdigkeit auswirken.
Hintergrund – Veröffentlichungspflichten
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde die Offenlegungspflicht der Unternehmen zum 1. 1. 2007 grundlegend reformiert: Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2005 beginnen, müssen die Jahresabschlüsse im Internet offengelegt werden. Außerdem wird die bisher von der Praxis weitgehend ignorierte Pflicht zur Offenlegung durch das Bundesamt für Justiz verschärft überwacht. Kommt ein Unternehmen der Publizitätspflicht nicht nach, drohen Ordnungsgelder bis zu 25.000 €.
Quelle: Pressemitteilung D&B Deutschland vom 25. 8. 2010