Höheres monatliches Entgelt für das Führen eines Pfändungsschutzkontos
Eine Entgeltklausel, nach der für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (deutlich) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden dar. Beim Führen eines Girokontos auf entsprechendes Verlangen des Kunden als Pfändungsschutzkonto handelt es sich um eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, für die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch höhere Aufwendungen hat.
(Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main)