Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen
Ein Ingenieurbüro für Bautechnik in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) ermittelte den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach dem Einkommensteuergesetz. In ihrer Bilanz auf den 31. Dezember 2000 aktivierte sie unfertige Leistungen in Höhe von 8,5 Mio. DM und passivierte erhaltene Anzahlungen in Höhe von rd. 11 Mio. DM als Verbindlichkeiten, da sie davon ausging, dass insoweit eine Gewinnrealisierung noch nicht eingetreten sei. Nach…