Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers in einem selbst genutzten Wohnhaus
Ein Arbeitszimmer, das sich in einem selbst genutzten Einfamilienhaus befindet, ist grundsätzlich ein häusliches Arbeitszimmer. Diese Feststellung hat Bedeutung für die Höhe der abzugsfähigen Kosten. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob auch ein als Arbeitszimmer genutzter Kellerraum ein häusliches Arbeitszimmer sein kann. Dies ist nach Aussage des Gerichts dann der Fall, wenn…