Unterschiedliche Behandlung von Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut oder persönliche Eigenschaft eines Unternehmers
Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, welche Bedeutung dem Geschäftswert bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens an eine von dem Unternehmer gegründete GmbH zukommt. Bei dieser Frage ist vorrangig eine Antwort darauf zu finden, ob es sich um einen selbstständigen originären Wert handelt oder ob er Ausdruck des Kundenstamms bzw. Know-hows ist. Er kann seinen Ursprung…