Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers
Anders als die ab dem 1.1.2014 geltende Neufassung hatte das Gesetz vorher keine zeitliche Obergrenze für die Annahme einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit vorgesehen. Deshalb musste sich der Bundesfinanzhof wiederholt mit der Frage beschäftigen, ob eine Auswärtstätigkeit vorlag und in welchem Umfang Fahrtkosten abgezogen werden konnten. Das Gericht entschied, dass nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen…