201402.05
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Kindergeldanspruch für eine deutsche Grenzgängerin

Eine Arbeitnehmerin, die mit ihren Kindern in Deutschland wohnt und in den Niederlanden als Grenzgänger abhängig beschäftigt ist, unterliegt nicht den deutschen, sondern den niederländischen Rechtsvorschriften. Dies schließt jedoch den in Deutschland bestehenden Kindergeldanspruch nicht generell aus. Es besteht insoweit eine Konkurrenz zwischen den Regelungen beider Staaten.

Daraus ergibt sich, dass bei einem bestehenden Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsstaat, die mangels Antrag nicht gewährt werden, im Inland Kindergeld beansprucht werden kann.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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