1% Regelung für Umsatzbesteuerung: Nur insgesamt oder gar nicht
Für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs kann der Unternehmer von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1%-Regelung ausgehen und von diesem Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen.
Diese Vereinfachungsregelung ist eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann.
Der Unternehmer darf nicht von dem ertragsteuerrechtlichen Wert nach der 1%-Methode ausgehen und dann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln.
BFH-Urteil vom 19.05.2010 – XI R 32/08, DStR 2010 S. 1939