201009.30
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1% Regelung für Umsatzbesteuerung: Nur insgesamt oder gar nicht

Für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs kann der Unternehmer von dem ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1%-Regelung ausgehen und von diesem Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen.

Diese Vereinfachungsregelung ist eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann.

Der Unternehmer darf nicht von dem ertragsteuerrechtlichen Wert nach der 1%-Methode ausgehen und dann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln.

 BFH-Urteil vom 19.05.2010 – XI R 32/08, DStR 2010 S. 1939

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