BFH hebt das unverständliche Urteil des FG Niedersachsen auf
Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 26.4.2012 IV R 44/09 für Klarheit gesorgt und das Urteil des FG Niedersachsen, das im völligen Widerspruch zur bereits ergangenen Rechtsprechung des BFH stand, aufgehoben.
Danach führt die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens eines Unternehmers in das Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit er an der Personengesellschaft beteiligt ist.
Diese Modelle sind in der Vergangenheit häufig gestaltet worden, um die Handelsbilanz zu verbessern, ohne in der Steuerbilanz stille Reserven zu versteuern
Durch die Entscheidung des FG Niedersachen war in der Vergangenheit etwas Unruhe in der gestaltenden Beratung entstanden. Aus diesem Grunde ist die klarstellende Entscheidung des IV. Senats des BFH sehr zu begrüßen.