Kein Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin ging im Wege eines Betriebsübergangs auf eine neue Gesellschaft über. Der bisherige Arbeitgeber garantierte ein Rückkehrrecht. Die neue Gesellschaft wurde insolvent, worauf der Arbeitnehmerin wegen Betriebsschließung gekündigt wurde. Die Arbeitnehmerin machte ihr Rückkehrrecht gerichtlich erfolgreich geltend. Anschließend klagte sie rückständiges Arbeitsentgelt für die Zeit ab der rückwirkenden Wiedereinstellung wegen Annahmeverzugs ein….