201411.02
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Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen

Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführte Betriebsveranstaltungen dürfen pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 € inklusive Umsatzsteuer betragen. Außerdem dürfen maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. Wird die Freigrenze von 110 € überschritten, ist der Gesamtbetrag als Arbeitslohn zu versteuern. Bei der Berechnung der Freigrenze sind jedoch nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen,…

201411.01
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Geschenke an Geschäftsfreunde

Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Deshalb sind für den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben die nachfolgenden Punkte von großer Bedeutung: Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Wert von 35 € netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig. Nichtabziehbare Vorsteuer (z. B. bei Versicherungsvertretern, Ärzten) ist in die Ermittlung…

201410.13
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Mindestlohn ab 1.1.2015

Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 1.1.2015 grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € eingeführt. In den ersten beiden Jahren kann in einzelnen Branchen über Tarifverträge davon noch abgewichen werden; ab dem 1.1.2017 gilt der Mindestlohn dann ausnahmslos. Nachfolgend die wichtigsten Informationen hierzu: ·       Ab dem 1.1.2015 gilt grundsätzlich für in…

201410.12
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Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltens von Wohnraum

In einem vom Bundesgerichtshof zu beurteilenden Fall hatte ein Ehepaar von einem Bauträger eine noch herzustellende Altbauwohnung mit einer Wohnfläche von 136 qm erworben. Vertraglich war der Bauträger verpflichtet, die Wohnung spätestens bis zum 31.8.2009 fertigzustellen und zu übergeben. Nachdem die Wohnung auch im Herbst 2011 noch nicht bezugsfertig übergeben war, verlangten die Erwerber vom Bauträger…

201410.11
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Änderungen durch das Kroatiengesetz

Verschiedene Bereiche des deutschen Steuerrechts mussten wegen des Beitritts der Republik Kroatien zur EU angepasst werden. Das sogenannte Kroatienanpassungsgesetz wurde aber auch genutzt, um weitere steuerliche Änderungen unterzubringen. Soweit nichts anderes angegeben ist, gelten die Änderungen ab dem 1.1.2015. Betroffen sind u. a. die folgenden Bereiche: Einkommensteuergesetz ·       Entschädigungen, die aufgrund eines Dienstunfalls geleistet werden, sind…

201410.10
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Vermieter darf Mietwohnung nur bei sachlichem Grund betreten

Ein Mieter muss dem Vermieter nur dann Zutritt zur gemieteten Wohnung gewähren, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Eine im Mietvertrag enthaltene Formularklausel, die dem Vermieter ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein “zur Überprüfung des Wohnungszustands” einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof getroffen. In dem…

201410.09
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Voraussetzungen für den Verlustabzug eines stillen Gesellschafters

Bis 2008 waren Anteile des typisch stillen Gesellschafters am Verlust des Unternehmens des Geschäftsinhabers bis zur Höhe der stillen Einlage als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen. Nach der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 sind sie als negative Einnahmen zu erfassen. Vereinbart der stille Gesellschafter mit dem Geschäftsinhaber, dass er über…

201410.08
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Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige zum symbolischen Kaufpreis

Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind gewerbliche Einkünfte, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt war. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Vater seine Anteile an einer GmbH zu einem Kaufpreis von 1 € auf sein Kind übertragen. Die vom…

201410.07
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Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

Die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unangemessener Aufwendungen gelten auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW. Ob die Aufwendungen für das Fahrzeug unangemessen sind, bestimmt sich weiter danach, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer ‑ ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen ‑ angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die…

201410.06
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Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich der begrenzt abzugsfähigen Schuldzinsen

Durch Überentnahmen verursachte Schuldzinsen sind nur beschränkt abzugsfähig. Die Überentnahmen ermitteln sich aus dem Betrag der Entnahmen, soweit diese den Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Dabei sind an den Gesellschafter gezahlte Schuldzinsen nicht mit zu berücksichtigen, soweit sie als Sondervergütungen behandelt worden sind. Dies gilt nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei…