Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Mai 2009 Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts beschlossen.
Die Neuregelungen sollen im Zugewinnausgleichsrecht für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall, im Vormundschaftsrecht für Entbürokratisierung des Besorgens von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute sorgen.
An den gesetzlichen Grundgedanken – beim Zugewinnausgleich die Verteilung des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten, beim Vormundschaftsrecht Schutz des Betreuten vor einem Missbrauch durch den Betreuer – wird festgehalten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Reform des Güterrechts
1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung
Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem „negativen Anfangsvermögen“ führen, werden zukünftig bei der Ermittlung des Zugewinns berücksichtigt. Der Ehegatte, der im Laufe der Ehe mit seinem zuerworbenen Vermögen seine anfänglich vorhandenen Schulden tilgt, muss zukünftig auch diesen Vermögenszuwachs ausgleichen.
2. Schutz vor Vermögensmanipulationen
Nach der bisherigen Rechtslage bestand die Gefahr, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte in der Zeit zwischen Zustellung des Scheidungsantrags und rechtskräftiger Scheidung sein Vermögen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten beiseite schafft. Zukünftig ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte vor solchen Manipulationen geschützt, weil der Berechnungszeitpunkt „Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags“ nicht nur für die Berechnung des Zugewinns, sondern auch für die Bestimmung der Höhe der Ausgleichsforderung gilt.
Zum Schutz vor Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags kann jeder Ehegatte künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Eine aus den Auskünften ersichtliche Vermögensminderung ist ausgleichspflichtiger Zugewinn, sofern der Ehegatte nicht einwenden kann, dass keine illoyale Vermögensminderung, sondern ein unverschuldeter Vermögensverlust vorliegt.
3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes
Zur Verhinderung, dass ein Ehepartner sein Vermögen ganz oder in Teilen beiseite schafft, kann der andere Ehepartner sein Recht auf vorzeitige Geltendmachung des Zugewinns zukünftig in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Gericht sichern.
Einfachere Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen
Nach bisheriger Rechtslage brauchte ein Vormund oder Betreuer, der für sein Mündel oder seinen Betreuten einen auch nur kleinen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überweisen wollte, bei einem Kontoguthaben von mehr als 3.000 € in jedem Einzelfall die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dies führte sowohl für den Vormund oder Betreuer als auch für die Banken zu einem enormen bürokratischen Aufwand. Von dieser Genehmigungspflicht befreit waren lediglich Eltern, Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge.
Zukünftig fällt die vormundschaftsrechtliche Genehmigungspflicht bei einem Girokonto weg. Vor missbräuchlichen Verfügungen ist der Betreute auch weiterhin durch die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts geschützt. Der Betreuer muss über Einnahmen und Ausgaben des Betreuten genau abrechnen und die Kontobelege einreichen. Geld, das nicht für die laufenden Ausgaben benötigt wird, muss der Betreuer für den Betreuten verzinslich anlegen.
Registrierung von Betreuungsverfügungen
Damit Vorsorgevollmachten im Bedarfsfall zuverlässig auffindbar sind, besteht die Möglichkeit, diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Solche Vorsorgevollmachten beinhalten häufig auch eine Betreuungsverfügung, also die Festlegung, wer Betreuer werden soll, falls wegen unvorhergesehener Umstände trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden muss.
Zukünftig können auch reine Betreuungsverfügungen, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind, in das Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden.
Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, tritt am 1. September 2009 in Kraft.