Unwirksame Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung
Eine formularmäßig verwendete Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie, nach der die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers/Garantiegebers oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt geknüpft ist, verletzt den Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam. Dies gilt, wenn die Klausel Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetragenen Schaden ursächlich geworden ist.
(Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs)