Abschreibungen auf Windkraftanlagen auch vor Inbetriebnahme möglich
Ein Windpark setzt sich aus folgenden selbstständigen Wirtschaftsgütern zusammen: · Jede einzelne Windkraftanlage (WKA) mit Transformator und der inneren Verkabelung · Externe Verkabelung vom Transformator bis zum Stromnetz sowie der Übergabestation, wenn dadurch mehrere WKA verbunden sind · Zuwegung zur Anlage Die Abschreibung kann vorgenommen werden, sobald Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten der Anlage auf…