Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende Angehörige
Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar, wenn die unterhaltene Person gegenüber dem Unterhaltsleistenden gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Dies sind u. a. Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel). Dabei hat die Rechtsprechung bisher eine Bedürftigkeit dem Grunde nach unterstellt. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nunmehr bei Unterhaltszahlungen an im Haushalt lebende Angehörige dahin gehend…