Postmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit Erbfall
Erteilt der Erblasser eine Vollmacht, die nach seinem Tode weitergelten soll, erlischt diese, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine Ehefrau ihren Ehemann in einem privatschriftlichen Testament zum Alleinerben bestimmt und ihm später in notarieller Verhandlung eine Generalvollmacht über ihren Tod hinaus erteilt. Nach dem Tod der Ehefrau übertrug der Ehemann unter Bezugnahme auf die Vollmacht ein in den Nachlass gefallenes Grundstück mit notariellem Vertrag zur Erfüllung eines Vermächtnisses unentgeltlich auf einen Dritten.
Das Gericht schloss sich der Auffassung des Grundbuchamts an, dass die in dem notariellem Vertrag erklärte Auflassung unwirksam war. Die Vollmacht sei erloschen, weil der Bevollmächtigte die Vollmachtgeberin allein beerbt hatte und hierdurch die Voraussetzung der Personenverschiedenheit zwischen dem Vertreter und dem rechtsgeschäftlich Vertretenen entfallen war.