201104.06
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Müssen Erbschaftsteuervergünstigungen auch für Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften gewährt werden?

Werden Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % vererbt oder geschenkt, ist dies erbschaftsteuerlich begünstigt. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind nicht begünstigt.

Die Frage, ob dieser Ausschluss mit den Vorschriften der EU zur sog. Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Hinweis: Gegen entsprechende Steuerbescheide sollte Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren ruht dann bis zur endgültigen Klärung.

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