Formalien bei Bewirtungsbelegen
Das FG-Düsseldorf (Az.: 11 K 1093/07 E) hat die Rechte der Steuerpflichtigen gestärkt. Die Angaben auf Bewirtungsbelegen können nach Ansicht der Richter auch später nachgeholt werden. Im konkreten Fall ging es um die Angabe des Bewirtenden auf dem Vordruck, die nicht vorhanden war, aber durch die wirtschaftliche Belastung auf der Kreditkarte zweifelsfrei feststand.