201010.26
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Erstattungszinsen doch wieder steuerpflichtig?

Das BMF möchte durch eine Änderung des EStG im Rahmen des JStG 2010 die sog. Erstattungszinsen wieder der Einkommensteuer unterwerfen. Bei dieser Ergänzung handele es sich, laut Begründung zum JStG 2010 lediglich um eine Klarstellung.

Die Finanzverwaltung schlägt konkret vor, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG um folgenden Satz 3 zu erweitern: „Erstattungszinsen im Sinne des § 233a der Abgabenordnung sind Erträge im Sinne des Satzes 1“.

Hintergrund: Zinsen i.S. von § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. Demgegenüber konnten – jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung – Zinsen auf Einkommensteuererstattungen beim Empfänger grundsätzlich der Besteuerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegen (vgl. zuletzt BFH, Urteil v. 8.11.2005 – VIII R 105/03). Mit Urteil v. 15.6.2010 – VIII R 33/07 hatte der BFH diese Rechtsprechung geändert und entschieden, dass gesetzliche Zinsen i.S. von § 233a AO, die das Finanzamt an den Einkommensteuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind.

Auf dieses Urteil hat das BMF nun mit dem Vorschlag zur Änderung des EStG im Rahmen des JStG 2010 reagiert. Die abschließende Lesung des JStG 2010 im Bundestag ist für den 29.10.2010 vorgesehen.

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