Auswahl von Haftungsschuldnern bei Steuerhinterziehung
Ein Arbeitgeber hatte illegal Arbeitnehmer beschäftigt. Lohnsteuer wurde auf den ausgezahlten Lohn nicht einbehalten. Das Finanzamt forderte die Lohnsteuer vom Arbeitgeber als Haftungsschuldner. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Richtigkeit seiner Inanspruchnahme. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Wen das Finanzamt für die nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch nimmt, kann es nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Für…