Keine „kalte Räumung“ durch Stromabstellen
Räumt ein Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht, berechtigt dies den Vermieter nicht dazu, die Stromversorgung zu kappen. Den Vermieter treffen auch für die Zeit nach Ablauf des Mietverhältnisses gewisse Mindestpflichten. Dazu gehört die Bereitstellung des grundlegenden Versorgungsstandards. In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall schlossen Vermieter und Mieter einen Räumungsvergleich, nach dem…