Schuldzinsenabzug auch bei Anlagenfinanzierung über ein Kontokorrentkonto
Schuldzinsen sind nur abzugsfähig, soweit sie betrieblich veranlasst sind. Die Abzugsfähigkeit ist zweistufig zu prüfen. Im ersten Schritt ist zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen überhaupt zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. Im zweiten Schritt der Prüfung ist zu untersuchen, ob der Betriebsausgabenabzug aufgrund von Überentnahmen eingeschränkt ist. Eine Ausnahme von der Abzugsbeschränkung stellen…