Überwiegend betrieblich genutztes Kraftfahrzeug ist notwendiges Betriebsvermögen
Das Steuerrecht ist nicht nur schwer verständlich, sondern führt mitunter zu kuriosen Ergebnissen. Dies musste ein Rechtsanwalt feststellen, der seine betrieblichen Fahrten mit seinem PKW einzeln aufgezeichnet und die Fahrzeugkosten pauschal mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben angesetzt hatte. Die betrieblich gefahrenen Kilometer betrugen mehr als 50 % der Gesamtfahrleistung. Aus diesem Grunde ordnete das…