Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern
Ein im Fernverkehr tätiger Lkw-Fahrer machte in seiner Einkommensteuererklärung Übernachtungspauschalen von 5 € pro Übernachtung und wöchentliche Fahrten zum Lkw-Wechselplatz in Dänemark als Reisekosten geltend. Das Finanzamt lehnte den Ansatz von Übernachtungspauschalen ab und berücksichtigte die Fahrten nur als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof ist allerdings großzügiger. Übernachtet ein Lkw-Fahrer in der Schlafkabine eines…