Kündigung eines Personalleiters wegen der Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel
Wenn ein Personalleiter von einem Personalvermittlungsunternehmen, mit dem sein Arbeitgeber zusammenarbeitet, ein Geschenk in Form einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel entgegennimmt und diese Eintrittskarte einen nicht unerheblichen Wert besitzt, ist der Arbeitgeber des Personalleiters zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Einer besonderen Abmahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz…