201512.05
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Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich derregelmäßigen Dauer der Arbeitszeit – Schätzung von Überstunden

Wenn es an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, ist die vereinbarte Arbeitszeit durch Auslegung des Arbeitsvertrags zu ermitteln. Der durchschnittliche Arbeitnehmer darf die Formulierung „in Vollzeit beschäftigt“ im Arbeitsvertrag so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt. Wenn feststeht, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wurden, diese aber nicht einzeln durch den…

201512.04
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Anspruch eines Arbeitnehmers auf Mehrvergütung wegen höherwertiger Vertretungstätigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer mit höherwertigen Vertretungstätigkeiten betraut wird, hat er auch Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Falle eines Arbeitnehmers entschieden, der vorübergehend als stellvertretender Abteilungsleiter in einem Ministerium beschäftigt worden war und dafür eine Vergütung verlangte, wie sie die Person erhielt, die er vertrat.

201512.03
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Zeitliche Begrenzung zur Antragstellung auf Anwendungder tariflichen Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden i. d. R. der pauschalen Besteuerung mit 25 % unterworfen. Liegt die einkommensteuerliche Belastung unter Anwendung der tariflichen Einkommensteuer unter 25 %, können die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf Antrag der Regelbesteuerung unterworfen werden. Der Antrag kann bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung gestellt werden. Sie beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem…

201512.01
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Wiedereinsetzung von Amts wegen auf Grund fehlerhafterHinweise in einem amtlichen Vordruck

Enthält ein amtlicher Vordruck fehlerhafte Hinweise, ist dem Betroffenen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte sich ein Beamter ohne Besoldung beurlauben lassen. Seine Versorgungsanwartschaft wurde aber auf die zwischenzeitliche Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber erstreckt. Er konnte daher eine Altersvorsorgezulage nur erhalten, wenn er…

201511.29
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Termine Dezember 2015

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1 Scheck2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 10.12.2015 14.12.2015 7.12.2015 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Seit dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Einkommensteuer, Kirchensteuer,…

201509.17
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Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen

Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn ·       für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ·       die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, ·       der Schuldner…

201509.17
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Termine Oktober 2015

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:   Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch     Überweisung1 Scheck2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 12.10.2015 15.10.2015 9.10.2015 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an…

201509.17
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Termine September 2015

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:   Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch     Überweisung1 Scheck2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 10.9.2015 14.9.2015 7.9.2015 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das…

201505.05
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Berechnung der Steuerermäßigung durch gewerbliche Einkünfte aus im internationalen Verkehr eingesetzten Handelsschiffen

Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich, wenn im zu versteuernden Einkommen gewerbliche Einkünfte enthalten sind.[1] Der Ermäßigungshöchstbetrag ist aus dem Verhältnis der Summe der positiven gewerblichen Einkünfte zur Summe aller positiven Einkünfte zu berechnen.[2] Er beträgt das 3,8 fache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags.[3] Ausgenommen von der Begünstigung sind u. a. im internationalen Verkehr eingesetzte Handelsschiffe.[4] Fraglich war, ob bei…