Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei Berechnung des Progressionsvorbehalts
Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts sind steuerfreie Leistungen nicht um den Arbeitnehmer–Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Pauschbetrag oder diesen übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden. Bei einem Ehepaar wurden im Rahmen der Veranlagung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei dem Ehemann die tatsächlichen Werbungskosten i. H. v. 1.142 € und bei der…