201502.15
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Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

Einem Steuerbürger mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht.

In einem vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Steuerpflichtiger Steuerschulden in Höhe von mehr als 530.000 €. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Bemühungen unternommen, seine seit Jahren bestehenden Verpflichtungen zu begleichen und wiederholt seine Meldepflichten verletzt. Das Gericht sah deshalb die Entziehung des Reisepasses als rechtmäßig an.

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