Amtliche Bescheinigung über Baudenkmal muss objektbezogen sein
Für inländische Gebäude, die Baudenkmäler sind, können Baumaßnahmen die zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zur sinnvollen Nutzung erforderlich sind, steuerlich begünstigt sein. Die steuerlichen Vergünstigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür durch eine Bescheinigung der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung ist nach einem Urteil…