Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in 2009
Zum 1.1.2009 änderte sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften (z. B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen) grundlegend. Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden seitdem mit einem pauschal für alle geltenden Steuersatz von 25 % versteuert. Der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist ab 2009 ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der Einkünfte ist nur noch der Sparerfreibetrag (801 € bzw. 1.602 €) abzuziehen. Das Finanzgericht…