201209.01
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Nichtberücksichtigung von Berufserfahrung bei der Entlohnung

Der EU-rechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung u. a. wegen des Alters. Eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters liegt vor, wenn anscheinend neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen eines bestimmten Alters gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, dies ist durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt und die Mittel sind zur…