Regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters
In der Betriebsstätte eines Arbeitgebers stand für Außendienstmitarbeiter kein individuell für sie eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie hatten arbeitsvertraglich geregelt, dass sie täglich jeweils direkt von der Wohnung aus in die Einsatzbezirke fahren sollten. Abweichend davon suchte ein Mitarbeiter auf Anweisung des Leiters der Betriebsstätte täglich zu Kontrollzwecken und für Absprachen mit dem jeweiligen Kundenberater…