201109.10
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Vorsteuervergütungsantrag bis 30.09.2011

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesonderter Antrag zu stellen.

Elektronische Antragstellung bis zum 30.9.

Der Antrag ist bis zum 30.9. des auf das Jahr der Rechnungstellung folgenden Kalenderjahres zu stellen (für 2009 einmalig verlängerte Frist bis 31.3.2011!). Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 EUR betragen. Der Unternehmer kann auch einen Antrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten stellen, wenn der Vergütungsbetrag mindestens 400 EUR beträgt. Der Antrag ist – für jeden EU-Mitgliedstaat gesondert – auf elektronischem Weg über ein inländisches Portal [www.elster.de oder www.bzst.de] beim Bundeszentralamt für Steuern – BZSt – einzureichen. Hierzu wird eine Maske mit Pflichtfeldern verwendet, die vom Antragsteller auszufüllen sind. Der Antragsteller muss – soweit dies der Erstattungsmitgliedstaat vorsieht – authentifiziert sein.

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