201010.22
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Vorsteuervergütung: Fristverlängerung bei Vorsteuervergütung kommt doch

in Steuern

Wir hatten berichtet, dass die Antragsfrist für die Vorsteuervergütung innerhalb der Europäischen Union im Rahmen des elektronischen Verfahrens mit dem 30. September 2010 abläuft.

 Einige Mitgliedstaaten hatten allerdings technische Probleme bei der Abwicklung des neuen elektronischen Antragsverfahrens, zum Beispiel beim Beleg-Upload.

Nun soll aufgrund eines von der Rats-Arbeitsgruppe für Steuerfragen abgestimmten Kommissionsvorschlages vom 16. Juli 2010 die Richtlinie 2008/9/EG (MwSt-Erstattungsrichtlinie) dahingehend ergänzt werden, dass für Erstattungsanträge, die das Jahr 2009 betreffen, die Frist zur Einreichung der Anträge bis zum 31. März 2011 verlängert werden. Die Verlängerung der Abgabefrist soll dann rückwirkend ab 1. Oktober 2010 gelten.

 Dieser Vorschlag wurde am 20. September 2010 im Rat der EU auf Arbeitsebene diskutiert. Der im Rahmen dieses Termins durch Großbritannien erhobene Vorbehalt gegen den Vorschlag wurde inzwischen zurückgezogen.

Der formale Beschluss durch den ECOFIN (Rat für Wirtschaft und Finanzen) soll voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 19. Oktober getroffen werden. Die Richtlinie tritt einen Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

 Hinweis:

Die ursprüngliche Frist war bereits am 30. September 2010 abgelaufen. Insofern ist die jetzt möglicher Weise eintretende Fristverlängerung für diejenigen Mandate interessant, bei denen z. B. Unterlagen nach Fristablauf noch nicht vollständig waren und die jetzt ggf. die Möglichkeit haben, dennoch eine Vorsteuervergütung zu erhalten.

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