Steuerpflichtiger Tauschumsatz bei Beauftragung mit Herstellung und Versand einer Zeitschrift gegen Einräumung eines Anzeigenplatzierungsrechts
Beauftragt ein Herausgeber einen Verlag mit der Herstellung und dem Versand einer Zeitschrift und räumt dabei dem Verlag das Recht ein, auf eigene Rechnung Anzeigen einzuwerben und in der Zeitschrift abzudrucken, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Leistungen des Verlags sind Herstellung und Versand der Zeitschrift, Leistung des Herausgebers ist die Einräumung des Rechts, Anzeigen in der Zeitschrift abzudrucken. Bemessungsgrundlage für das Anzeigenplatzierungsrecht sind die gesamten Herstellungs- und Versandkosten abzüglich etwaiger vom Herausgeber gezahlter Zuschüsse.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)